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Raritätenreich
Wie unser Reichtum Reichtümer zur Rarität macht
Reich ist die Palette an alten Hochstamm-Obstsorten, www.fructus.ch. Doch sie und das Mostobst werden rar – wegen Arbeitszeit, Preisdruck, Feuerbrand. Extensiv bewirtschaftete Obstgärten sind auch rare Naturreiche.
Sortenreichtum. Die Vereinigung „Fructus“ bemüht sich um die Erhaltung alter Obstsorten. Unter www.fructus.ch findet man über 300 einheimische Hochstamm-Apfelsorten und ein Register mit 575 Kirschensorten. Gross ist also der Reichtum einheimischer Obstsorten, der im Laufe von Jahrhunderten, angepasst an lokale Wachstumsbedingungen, aufgebaut wurde.
Innerer Reichtum. Die alten Obstsorten auf Hochstammbäumen sind in vieler Hinsicht ein Reichtum:
- Das standort-angepasste Erbgut ist für zukünftige Züchtungsarbeit wertvoll
- Die Obstsorten haben besondere Zucker-Säureverhältnisse und sind entsprechend aromatisch
- Viele der alten Hochstamm-Apfel- und Birnensorten eignen sich ideal als Mostobst für die Obstsaftproduktion
Naturreichtum. Hochstamm-Obstgärten stammen aus einer Zeit, da die Landwirtschaft wenig intensiv gearbeitet hat. Damals wurden auch die Wiesen unter den Bäumen weniger gedüngt und seltener genutzt. Obstgärten waren Naturreiche mit vielfältigem natürlichem Pflanzen- und Tierleben.
Rentabilität schafft Raritäten. Jetzt verschwinden diese Reichtümer, weil Rentabilität unser Wirtschaften bestimmt.
- Die Hochstamm-Obstbäume stehen dem Ziel von mehr Ertrag pro Fläche und Arbeitskraft vielerorts im Weg – sie wurden gefällt.
- Eine Mechanisierung des Baumschnitts mit einer Hebebühne und der Ernte mit Baumschüttler und Auflesemaschine ist zwar möglich, ist aber nur in grossen, ebenen Obstgärten rentabel.
- Die Rentabilität wird auch durch die Mostobstpreise bestimmt, und die sind in den letzten Jahrzehnten real stark gesunken.
- Seit kurzem dezimiert auch eine Bakterienkrankheit, der Feuerbrand, die Hochstamm-Bestände. Der Feuerbrand befällt die Obstbäume zur Blütezeit und hat sich in der Schweiz massiv ausgeweitet. Befallene Bäume müssen nach behördlicher Verfügung gefällt werden.
